Generell kann jede Person die Ausbildung zum Förderlehrer bzw. zur Förderlehrerin absolvieren,
- die zum Ausbildungsbeginn das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- über einen mittleren Schulabschluss gemäß Art 25 des BayEUG verfügt und
- die Zulassungsprüfung am Staatsinstitut erfolgreich abschließt.
Grundvoraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung sind, neben fundierten Kenntnissen in den Fächern Deutsch und Mathematik, vor allem eine positive Einstellung zu Kindern und Jugendlichen, Kooperationsbereitschaft, kommunikative Kompetenz, Empathiefähigkeit, persönliche Ausstrahlung, Begeisterungsfähigkeit, Lehrgeschick, Kreativität, Zuverlässigkeit, Einsatzfreude, Verantwortungsgefühl, Fähigkeit zur Selbstreflexion, Geduld, Ausdauer und Widerstandsfähigkeit.
Das Aufnahmeverfahren untergliedert sich dabei in zwei Teile: ein schriftlicher Eignungstest, in dem in erster Linie die fachlichen Kenntnisse in den Fächern Deutsch und Mathematik geprüft werden. ein mündlicher Eignungstest, in dem Aspekte der Berufsbiographie, der Berufswahl, der pädagogischen Arbeit des Förderlehrers sowie persönliche Interessen, Fähigkeiten und Eigenschaften im Mittelpunkt stehen.